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Residencia und Empadronamiento auf Mallorca: Schritt-für-Schritt-Anleitung

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Residencia und Empadronamiento auf Mallorca: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn du die NIE hast (→ NIE-Guide), kommt als nächstes die offizielle Anmeldung in Spanien. Hier gibt es zwei Dinge, die oft verwechselt werden: das Empadronamiento und die Residencia. Beide sind wichtig, aber es sind unterschiedliche Dinge. Dieser Guide erklärt den Unterschied und wie du beides auf Mallorca erledigst.

Empadronamiento: Die Wohnsitzanmeldung

Das Empadronamiento ist die Anmeldung deines Wohnsitzes bei der Gemeinde. Es ist vergleichbar mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Deutschland. Jede Person, die in Spanien lebt – egal ob EU-Bürger oder nicht – muss sich empadronieren.

Warum ist das wichtig?

  • Voraussetzung für die Residencia
  • Nötig für die Schulanmeldung der Kinder
  • Nötig für das Gesundheitssystem (Tarjeta Sanitaria)
  • Zählt für den Punkteschlüssel bei der Schulplatzvergabe
  • Nachweis für Vermieter und Banken

Wo und wie?

Beim Ayuntamiento (Rathaus) deiner Gemeinde. In Palma de Mallorca ist das die Oficina de Atención Ciudadana (OAC). Du brauchst:

  • Ausgefülltes Formular (Hoja Padronal – gibt es vor Ort oder online)
  • NIE und Reisepass/Personalausweis
  • Mietvertrag oder Eigentumsurkunde
  • Wenn du bei jemandem wohnst: Autorisierungsschreiben des Eigentümers

Gut zu wissen: Der Vorgang dauert in der Regel nur 20-40 Minuten. Ein Termin (Cita Previa) ist nötig – buche ihn über die Webseite des Ayuntamiento. Danach hast du direkt die Volante de Empadronamiento – die Bescheinigung, die du überall vorlegen musst.

Residencia: Die Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger

Die Residencia (offiziell: Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) ist deine offizielle Aufenthaltsbescheinigung als EU-Bürger in Spanien. Seit dem EU-Beitritt brauchst du als Deutscher keine Aufenthaltsgenehmigung mehr – du hast das Recht, hier zu leben. Aber du musst dich registrieren, wenn du länger als 3 Monate bleibst.

Voraussetzungen

Du musst nachweisen, dass du dich selbst versorgen kannst:

  • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Autónomo-Bescheinigung
  • Selbstständige: Alta en el RETA (Anmeldung Sozialversicherung)
  • Nicht-Erwerbstätige: Nachweis über ausreichende Mittel (Kontoauszüge) + Krankenversicherung
  • Rentner: Rentenbescheid + Krankenversicherung

Wo beantragst du die Residencia?

Bei der Oficina de Extranjería in Palma – derselbe Ort, wo du die NIE beantragt hast. Wieder mit Cita Previa.

Dokumente

  • Formulario EX-18
  • NIE-Bescheinigung
  • Reisepass (Original + Kopie)
  • Empadronamiento
  • Nachweis Erwerbstätigkeit oder Mittel (s.o.)
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Tasa 790-012 (12 € Gebühr, vorher bei der Bank bezahlt)
  • 3 Passfotos

Was bekommst du?

Eine grüne Karte im Scheckkartenformat (Certificado de Registro) mit deiner NIE-Nummer und dem Vermerk, dass du als EU-Bürger in Spanien registriert bist. Diese Karte ist unbefristet gültig.

Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Der Residencia-Prozess ist in der Regel überraschend unkompliziert – deutlich einfacher als die NIE-Beantragung. Wichtig: Gehe mit vollständigen Unterlagen hin. Fehlende Dokumente bedeuten: neuer Termin, nochmal warten.

Falls du als Nicht-Erwerbstätiger kommst und dir Sorgen machst, ob dein Nachweis über “ausreichende Mittel” reicht: Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung werden in der Praxis meistens akzeptiert. Es gibt keinen festgelegten Mindestbetrag – die Behörde will lediglich sehen, dass du nicht auf Sozialhilfe angewiesen bist.

Empfehlung

Mach beides so früh wie möglich. Das Empadronamiento in der ersten Woche, die Residencia innerhalb der ersten 3 Monate. Beides zusammen öffnet alle Türen: Gesundheitssystem, Schule, Bank, Mietverträge. Ohne diese beiden Papiere bist du auf Mallorca ein Tourist – mit ihnen bist du Einwohner.

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