Führerschein umschreiben in Spanien: Fristen und Ablauf
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Wer den Schritt nach Mallorca wagt, steht vor vielen Fragen – und Führerschein umschreiben in Spanien gehört definitiv zu den Themen, die du frühzeitig klären solltest.
Die 6-Monats-Frist: Warum du nicht warten solltest
Nach Anmeldung deiner Residencia hast du 6 Monate Zeit, deinen deutschen Führerschein in einen spanischen umzutauschen. Verpasst du diese Frist, darfst du theoretisch nicht mehr fahren — auch wenn in der Praxis die Polizía Local bei Kontrollen oft kulant ist. Seit dem Brexit-Chaos sind die Behörden beim Thema Fristen allerdings strenger geworden.
Der Umtausch läuft über die Jefatura Provincial de Tráfico (DGT) in Palma. Termin (cita previa) buchst du auf sede.dgt.gob.es — aktuelle Wartezeit: 3–6 Wochen. Die Gesamtdauer vom Antrag bis zum neuen Führerschein beträgt 4–8 Wochen.
Benötigte Unterlagen
Für den Antrag brauchst du: Antragsformular (Solicitud de canje de permiso de conducción), Original deines deutschen Führerscheins, gültigen Reisepass oder Personalausweis, NIE/TIE-Karte, Empadronamiento (nicht älter als 3 Monate), ein biometrisches Passfoto (32 x 26 mm — Achtung, kleiner als deutsche Passfotos!) und die Gebühr von 28,87 €. Fotos in der richtigen Größe bekommst du in jedem Fotoladen (foto carnet) für 5–8 €.
Medizinische Untersuchung: Das Psychotechnische Gutachten
Bevor du den Antrag stellst, brauchst du ein psychotechnisches Gutachten (reconocimiento médico) von einem autorisierten Centro de Reconocimiento de Conductores. Das ist ein kurzer Check (15–20 Minuten): Sehtest, Hörtest, Reaktionstest und ein kurzes Gespräch. Kosten: 25–40 €. Termine bekommst du oft sofort oder am nächsten Tag. In Palma gibt es über 10 dieser Zentren — z. B. in der Calle Aragón oder am Paseo Mallorca.
Das Gutachten ist 90 Tage gültig. Tipp: Lass es erst machen, wenn dein DGT-Termin in den nächsten 4–6 Wochen liegt, damit es nicht abläuft.
Was passiert mit dem deutschen Führerschein?
Die DGT behält deinen deutschen Führerschein ein und schickt ihn an die deutsche Botschaft in Madrid. Von dort wird er an die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland zurückgeschickt. Dieser Vorgang dauert 3–6 Monate. Du bekommst einen spanischen Führerschein (permiso de conducción) mit 15 Jahren Gültigkeit.
Falls du zurück nach Deutschland ziehst, kannst du den spanischen Führerschein dort wieder in einen deutschen umtauschen. Die eingetragenen Klassen werden 1:1 übernommen. Die Klasse B (PKW) wird problemlos anerkannt. Bei Motorradklassen (A1, A2, A) gibt es keine Einschränkungen innerhalb der EU.
Sonderfall: Führerschein mit Klasse C/D oder Berufskraftfahrer
LKW- (Klasse C) und Bus-Führerscheine (Klasse D) werden grundsätzlich anerkannt, erfordern aber ein erweitertes medizinisches Gutachten. Die Berufskraftfahrerqualifikation (CAP, Certificado de Aptitud Profesional) musst du separat anerkennen lassen. Dazu brauchst du die Bescheinigung deiner deutschen IHK, übersetzt und beglaubigt. Die Anerkennung kostet 30–50 € zusätzlich und dauert 2–4 Wochen extra.
Internationaler Führerschein als Überbrückung
Während du auf deinen DGT-Termin wartest, kannst du mit deinem deutschen Führerschein in Kombination mit einem internationalen Führerschein fahren. Den internationalen Führerschein bekommst du beim Straßenverkehrsamt in Deutschland für 15–20 € — allerdings nur vor der Ausreise. Er ist 3 Jahre gültig, ersetzt aber nicht den Umtausch nach Ablauf der 6-Monats-Frist.
Alternativ hilft eine beglaubigte Übersetzung deines deutschen Führerscheins (30–50 € beim traductor jurado) bei Polizeikontrollen. Die Guardia Civil akzeptiert den deutschen Kartenführerschein in der Regel problemlos, solange du deine Residencia noch nicht länger als 6 Monate hast. Bei einem Unfall allerdings kann die Versicherung Probleme machen, wenn du nach Ablauf der Frist keinen spanischen Führerschein vorweisen kannst — ein Risiko, das du vermeiden solltest.
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