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Kindergeld, Elterngeld und deutsche Behörden: Was ändert sich beim Auswandern?

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Kindergeld, Elterngeld und deutsche Behörden: Was ändert sich beim Auswandern?

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Eine der häufigsten Fragen von auswandernden Familien: „Bekomme ich weiterhin Kindergeld?" Die Antwort ist – wie so oft bei Behörden – ein klares „Kommt drauf an." was mit Kindergeld, Elterngeld und anderen deutschen Leistungen passiert, wenn du nach Mallorca ziehst.

Kindergeld: Die wichtigsten Szenarien

Szenario 1: Du arbeitest weiterhin in Deutschland

Wenn du zwar auf Mallorca lebst, aber weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist (z.B. bei einem deutschen Arbeitgeber), hast du grundsätzlich weiterhin Anspruch auf deutsches Kindergeld. Das gilt auch für:

  • Entsendungen mit A1-Bescheinigung
  • Grenzüberschreitende Tätigkeiten
  • Deutsche Beamte im Ausland
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Der Betrag: 250 € pro Kind und Monat (Stand 2026).

Szenario 2: Du arbeitest in Spanien

Sobald du in Spanien arbeitest und dort sozialversichert bist, endet dein Anspruch auf deutsches Kindergeld. Stattdessen kannst du die spanische Prestación por hijo a cargo beantragen. Die Höhe ist allerdings deutlich geringer:

  • Spanisches Kindergeld ist einkommensabhängig
  • Bei normalem Einkommen: wenig bis kein Kindergeld in Spanien
  • Für Geringverdiener und Familien mit Behinderung: bis ca. 100 €/Monat
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Wichtig: Innerhalb der EU gilt eine Antikumulierungsregelung. Wenn ein Elternteil in Deutschland und der andere in Spanien arbeitet, wird geprüft, welches Land vorrangig zuständig ist. Meist zahlt das Land, in dem die Kinder leben, den Differenzbetrag.

Szenario 3: Du bist selbständig auf Mallorca (Autónomo)

Als Autónomo in Spanien bist du dort sozialversichert. Deutsches Kindergeld entfällt. Spanisches Kindergeld ist – siehe oben – einkommensbabhängig und für die meisten Selbständigen sehr gering oder null.

Szenario 4: Du lebst von Ersparnissen / Rente

Ohne Beschäftigung in einem der beiden Länder gilt das Wohnsitzlandprinzip: Spanien ist zuständig. Deutsches Kindergeld endet mit der Abmeldung aus Deutschland.

Kindergeld: So meldest du dich ab

Wenn dein Anspruch auf deutsches Kindergeld endet, musst du das der Familienkasse mitteilen:

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  1. Formular KG 45: „Veränderungsmitteilung" bei der Familienkasse einreichen.
  2. Umzug melden: Neue Adresse in Spanien angeben.
  3. Frist: Innerhalb von 4 Wochen nach Umzug.

Achtung: Wer sich nicht abmeldet und weiter Kindergeld bezieht, riskiert eine Rückforderung plus Zinsen. Die Familienkasse gleicht Daten mit dem Einwohnermeldeamt ab – das fällt auf.

Elterngeld: Strenge Regeln

Beim Elterngeld (Basiselterngeld, ElterngeldPlus) ist die Lage eindeutiger:

  • Du musst in Deutschland deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Ausnahme: Entsendungen, EU-Beamte, Entwicklungshelfer.
  • Wer nach Mallorca umzieht und sich in Deutschland abmeldet, verliert den Anspruch.
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Timing-Tipp: Wenn du Elterngeld beziehst und einen Umzug planst, warte – wenn möglich – bis der Bezugszeitraum endet. Elterngeld und Auswanderung gleichzeitig funktioniert nur in Ausnahmekonstellationen.

Spanisches Äquivalent: Prestación por nacimiento

In Spanien gibt es eine Geburtsbeihilfe und den Mutter-/Vaterschaftsurlaub (16 Wochen für jeden Elternteil, voll bezahlt). Der Mutterschaftsurlaub ist großzügiger als in vielen Ländern, aber nicht vergleichbar mit dem deutschen Elterngeld-Modell (bis 14 Monate).

Weitere deutsche Leistungen

Kinderzuschlag

Endet mit dem Wegzug aus Deutschland. Keine Ausnahmen.

Unterhaltsvorschuss

Wenn du als Alleinerziehende/r Unterhaltsvorschuss beziehst: Der Anspruch endet mit Umzug ins Ausland. Der Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil besteht weiterhin – er muss aber ggf. im Ausland durchgesetzt werden.

BAföG

Für ältere Kinder relevant: Auslands-BAföG ist möglich, allerdings gelten besondere Regeln für EU-Ausländer. Zuständig ist das BAföG-Amt Heidelberg (für Spanien).

Steuerliche Aspekte

Kindergeld und Kinderfreibetrag hängen zusammen. Wenn du in Spanien steuerlich ansässig wirst:

  • Deutsches Kindergeld entfällt (wenn keine deutsche Sozialversicherungspflicht).
  • Deutscher Kinderfreibetrag entfällt ebenfalls.
  • Spanischer Kinderfreibetrag: In der spanischen Steuererklärung (Renta) kannst du pro Kind einen Freibetrag geltend machen (ca. 2.400 € für das erste Kind, höher für weitere und Kinder unter 3).

Für Details zu Steuern und Finanzen als Auswanderer haben wir einen eigenen Artikel.

Checkliste: Finanzielle Leistungen beim Auswandern

  • ☐ Familienkasse informieren (Formular KG 45)
  • ☐ Kindergeld-Abmeldung oder Weiterleitung klären
  • ☐ Elterngeld-Bezugszeitraum prüfen
  • ☐ Spanische Sozialversicherung anmelden (NIE zuerst!)
  • ☐ Steuerberater für deutsch-spanische Fälle konsultieren
  • ☐ Spanische Prestación por hijo a cargo prüfen

Was bedeutet das für dich?

Das Thema Kindergeld beim Auswandern ist komplex, aber kein Grund zur Panik. Die Hauptregel: Wer in Spanien lebt und arbeitet, bekommt spanische Leistungen. Wer in Deutschland sozialversichert bleibt, behält deutsches Kindergeld. In Übergangsphasen greifen EU-Regelungen. Am wichtigsten: Melde dich rechtzeitig bei der Familienkasse ab und lass dich – idealerweise vor dem Umzug – von einem Steuerberater mit Erfahrung im deutsch-spanischen Bereich beraten.

Alle weiteren Behördengänge findest du in unserer Auswander-Checkliste.

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