Rente und Altersvorsorge als Auswanderer: Was wird aus der deutschen Rente?
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Eine der wichtigsten Fragen beim Auswandern lautet: Was passiert mit meiner deutschen Rente? Die gute Nachricht: Du verlierst sie nicht. Aber es gibt einige Details zu beachten – von der Besteuerung über die Riester-Problematik bis zur spanischen Rentenanrechnung. Hier ist der komplette Überblick für Auswanderer nach Mallorca.
Deutsche Rente im Ausland: Die Grundregel
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt deine Rente weltweit aus – auch nach Spanien. Es gibt kein Land, in das die DRV nicht überweist. Deine erworbenen Rentenanwartschaften bleiben vollständig erhalten, unabhängig davon, wo du lebst.
- EU-Sozialversicherungsabkommen: Deutschland und Spanien sind beide EU-Mitglieder. Es gelten die europäischen Koordinierungsverordnungen (883/2004). Deine Rentenansprüche werden ohne Kürzung ins EU-Ausland gezahlt.
- Überweisung: Die Rente wird auf dein Bankkonto überwiesen – entweder auf ein deutsches oder ein spanisches Konto. SEPA-Überweisungen innerhalb der EU sind kostenlos.
- Lebensbescheinigung: Einmal jährlich musst du der DRV eine Lebensbescheinigung (Certificado de Fe de Vida) schicken. Diese bekommst du bei deinem Ayuntamiento (Rathaus) oder der Policía Nacional.
Besteuerung der Rente: Deutschland oder Spanien?
Hier wird es kompliziert – und hier machen viele Auswanderer teure Fehler.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Deutschland und Spanien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, das regelt, welches Land welche Einkünfte besteuern darf:
- Gesetzliche Rente (DRV): Wird nur in Spanien besteuert, wenn du dort deinen steuerlichen Wohnsitz hast. Deutschland hat kein Besteuerungsrecht (seit dem DBA 2013).
- Beamtenpension: Wird nur in Deutschland besteuert (Kassenstaatsprinzip).
- Betriebsrente: In der Regel Besteuerung nur in Spanien.
- Riester-Rente: Besteuerung in Spanien, aber mit Komplikationen (siehe unten).
Wichtig: Wenn du nach Spanien ziehst und die 183-Tage-Regel erfüllst, bist du in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig. Melde dich bei der DRV als im Ausland lebend an und beantrage die Freistellung vom deutschen Steuerabzug beim Bundeszentralamt für Steuern.
Steuerlast in Spanien
Spanien besteuert Renten als Rendimientos del Trabajo (Arbeitseinkünfte) mit dem progressiven Einkommensteuersatz:
- Bis 12.450 €: 19%
- 12.451–20.200 €: 24%
- 20.201–35.200 €: 30%
- 35.201–60.000 €: 37%
- Über 60.000 €: 45%
Für Rentner gibt es Freibeträge (ab 65 Jahren erhöhter Grundfreibetrag). Trotzdem kann die Steuerlast höher sein als in Deutschland – besonders bei höheren Renten. Lass dich unbedingt von einem Steuerberater beraten.
Riester-Rente und Auswandern: Die Fallstricke
Die Riester-Rente ist das Sorgenkind für Auswanderer:
- Zulagen und Steuervorteile: Wenn du ins EU-Ausland ziehst, musst du die staatlichen Zulagen und Steuervorteile nicht zurückzahlen – aber nur, wenn du in einem EU-/EWR-Land lebst. Spanien qualifiziert sich.
- Förderung endet: Sobald du nicht mehr in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert bist, verlierst du den Anspruch auf neue Zulagen. Bestehende Ansprüche bleiben.
- Auszahlung: Die Riester-Rente wird später als Einkommen in Spanien besteuert.
- Kapitalauszahlung: Wenn du den Vertrag kündigst oder eine Kapitalauszahlung wählst, kann eine Zurückforderung der Zulagen und Steuervorteile drohen (schädliche Verwendung).
Empfehlung: Lass den Riester-Vertrag ruhen, bis du Rente beziehst. Dann wird er als monatliche Rente ausgezahlt und in Spanien versteuert – ohne Rückzahlungsprobleme.
Spanische Rentenanrechnung
Wenn du in Spanien arbeitest und in die Seguridad Social einzahlst, erwirbst du auch spanische Rentenanwartschaften. Das EU-Koordinierungsrecht sorgt dafür, dass:
- Zeiten zusammengezählt werden: Deutsche und spanische Versicherungszeiten werden addiert, um die Mindestversicherungszeit in beiden Ländern zu erfüllen.
- Jedes Land zahlt seinen Anteil: Du bekommst eine deutsche Rente für deine deutschen Beitragsjahre und eine spanische Rente für deine spanischen Beitragsjahre – die sogenannte Pro-Rata-Berechnung.
- Spanische Mindestrente: In Spanien brauchst du mindestens 15 Jahre Beitragszeit (davon 2 in den letzten 15 Jahren) für eine eigene spanische Rente. Dank EU-Koordinierung werden deutsche Zeiten angerechnet.
Praktische Schritte für Auswanderer
- Rentenauskunft einholen: Beantrage bei der DRV eine Rentenauskunft (kostenlos). Sie zeigt deine bisherigen Ansprüche und die hochgerechnete Rente.
- Steuerberater konsultieren: Ein Asesor Fiscal, der sich mit dem DBA auskennt, ist unverzichtbar. Fehler bei der Steuerpflicht können teuer werden.
- Freistellung beantragen: Beim Bundeszentralamt für Steuern die Freistellung vom deutschen Steuerabzug beantragen (Formular "Ansässigkeitsbescheinigung").
- Freiwillige Beiträge: Du kannst auch aus dem Ausland freiwillige Beiträge in die DRV einzahlen (ab 96,72 €/Monat, Stand 2026). Das erhöht deine spätere Rente.
- Private Vorsorge: Ergänze die gesetzliche Rente mit privater Altersvorsorge. In Spanien gibt es Planes de Pensiones (Pensionspläne) mit steuerlichen Vorteilen (Beiträge bis 1.500 €/Jahr steuerlich absetzbar).
Häufige Fehler bei der Rente im Ausland
- Doppelbesteuerung nicht vermeiden: Wer sich nicht aktiv um die Freistellung kümmert, zahlt möglicherweise in beiden Ländern Steuern.
- Lebensbescheinigung vergessen: Ohne die jährliche Bestätigung wird die Rentenzahlung gestoppt.
- Riester kündigen: Statt zu kündigen lieber ruhen lassen – Kündigung kann Rückforderung der Zulagen auslösen.
- Keine freiwilligen Beiträge: Wer früh auswandert und aufhört einzuzahlen, hat später eine Lücke in der Rentenbiografie.
- Spanische Rente ignorieren: Auch wenn du nur wenige Jahre in Spanien arbeitest, sammle die Nachweise – sie können deine Gesamtrente erhöhen.
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Veröffentlicht durch die Move2Mallorca-Redaktion. Veröffentlicht am 21. Juli 2026.
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